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Präsident
des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland
von AFP (Agence France-Presse) |
Der Präsident des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius
Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile
ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der
Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch
mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige
Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der
69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im
Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen
Menschenrechtskonvention.
Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die
Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs
"befolgen" müssen. Er sei daher "einigermaßen
überrascht" darüber, dass das Straßburger Urteil im
Verfahren um das Sorgerecht des türkischen Vaters Kazim
Görgülü bis heute nicht umgesetzt sei.
Der Türke hatte in Straßburg gegen Deutschland geklagt, weil
ihm die deutsche Justiz das Sorgerecht für seinen Sohn verweigert,
den die ledige Mutter gegen seinen Willen zur Adoption freigegeben
hatte.
Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland im Februar 2004
wegen
Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Dennoch
lebt
der heute sieben Jahre alte Junge weiter bei einer Pflegefamilie, die
Entscheidung
über die Sorgerechtsklage wurde vom zuständigen
Oberlandesgericht
(OLG) in Naumburg erst kürzlich wieder verschoben.
Kurz vor dem internationalen Tag der Menschenrechte am Sonntag
appellierte Wildhaber an die 46 Europaratsländer, den mit derzeit
90.000 anhängigen Fällen völlig überlasteten
Richtern zur Hilfe zu kommen. Sie müssten dem
Menschenrechtsgerichtshof entweder mehr Mittel zur Verfügung
stellen oder dafür sorgen, dass in Straßburg weniger
Beschwerden ankommen. Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer
gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof
einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das
wäre der beste Weg."
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