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Kinderklau - der ganz normale |
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Wer sich intensiv mit dem Phänomen des Kinderklaus auseinandersetzt, erkennt schnell, weshalb beinahe jede Inobhutnahme, ob gerechtfertigt oder nicht, sich zwangsweise zum Kinderklaufall entwickelt. Grund dafür ist die Zahnradtechnik.
Die gegnerischen Parteien, also Jugendamt, Familiengericht, Anwalt des Kindes (Verfahrenspflege), Fremderzieher (Pflegeeltern oder Heimpersonal), Gutachter usw. nehmen es mit der Wahrheit selten genau. Ein ordentliches Ermitteln ist ebenfalls nicht zu erkennen. Die aus der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) lässt nicht ohne Grund keine Zeugen und Beweise gelten. Als Eltern hat man keine Chance, die gegen einen erhobenen Vorwürfe zu widerlegen oder sich sonst in irgendeiner Form gegen diese Machenschaften zur Wehr zu setzen. Auch vor Lügen und Straftaten schreckt die Gegenseite nicht zurück.
Die Zahnräder sind perfekt aufeinander abgestimmt und mahlen unermüdlich und äußerst effizient.
An einigen Beispielen werde ich dem Leser die Zahnradtechnik anschaulich zuerst nur an meinem Fall darlegen.
Laut entsprechenden Gesetzen ist die Vorgehensweise einer Inobhutnahme quasi geregelt. So wird nicht zuletzt im KJGH (Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz, siehe auch u. a. auch SGB VIII §87c Absatz 5) die Zuständigkeit der Behörden festgelegt. Demnach richtet sich diese "nach dem Hauptaufenthaltsort" der Mutter.
Dem aufmerksamen Familienrichter Spitzner vom Amtsgericht Groß-Gerau war wohl am Tag unserer Anhörung die Einhaltung der Gesetze nicht ganz so wichtig. Denn den aus der Anhörung erfolgten Beschluss schickte er nämlich postwendend an meinen Wohnort in Essen, obgleich er in der Anhörung trotz Vorlage von meinem Personalausweis usw. den erfolgten Umzug nach Essen nicht als solchen anerkannte.
In meinem Fall war es so, dass ich nachweislich in Essen wohnte, dennoch sahen sich die Groß-Gerauer Behörden in der Zuständigkeit, obgleich der zuvor bereits erwähnte Familienrichter Spitzner die Anhörung mit den Worten eröffnete: "Eigentlich können wir alle wieder nach Hause fahren, weil wir hier ja gar nicht mehr zuständig sind. Aber wo wir schon mal alle hier sind..."
Beweis: Chronologie und Beschluss
Wichtige Unterlagen werden den Eltern nicht, oder erst zu spät ausgehändigt. So auch bei mir der Bericht der Verfahrenspflegerin. Sie hatte "mal eben vergessen" den Bericht per Post zu übersenden, deswegen erhielten alle Beteiligten den erst in der Anhörung. Das durfte ihrem verlogenen Kreativ-Bericht sehr gelegen gekommen sein. Kein Wunder, dass die gute Verfahrenspfuscherin Christine W. sich nicht schriftlich zu meiner Anfrage an sie äußern wollte. Lesen Sie mehr dazu hier.
Bisher ging ich immer davon aus, dass niemand freiwillig Kosten übernimmt, die er eigentlich nicht übernehmen müsste. Das Jugendamt Essen zahlte jedoch so was von freiwillig die Kosten für Timos "dringend benötigten" Therapeuten - sowas nennt man dann Annex-Leistung - obwohl bei Bedarf dieses meine Krankenkasse hätte übernehmen müssen. Wirklich Bedarf????
Steht jemand, der so großzügig mit "´Lohn und Brot" beliefert wird, nicht möglicherweise in der Schuld seiner Gönner???
Im Hilfeplan wurde angeordnet, dass Telefonate abzuhören sind. Aus weiterem Beweismaterial ist ersichtlich, dass nicht nur abgehört, sondern auch wenigstens Notizen angefertigt wurden. Natürlich wurden auch die Briefe zwischen Timo und mir kontrolliert und einbehalten. Das nenn´ ich doch glatt: I-L-L-E-G-A-L-! siehe Grundgesetz, Artikel 10
Nicht nur die "Hausmutter" Katrin J. wurde mehrfach darauf hingewiesen, jedoch begründete die dies so: "Das Jugendamt will das so, was sollen wir also tun, die sind doch unsere Auftraggeber!"
