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Kinderklau - der ganz normale

 

Wahnsinn          

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Timo wurde durch das Jugendamt Groß-Gerau Inobhut genommen und in das baden-württembergische Kinder- und Jugenddorf Klinge in Seckach verfrachtet. Obwohl meine Kinder und ich längst schon nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Groß-Gerauer (Hessen) Behörden lebten, haben diese sich schlicht und ergreifend geweigert, die Zuständigkeit nach Essen (NRW) abzugeben.

Chronologie:

14.07.2005 - Inobhutnahme Timo

11.08.2005 - meine Anmeldung in Essen

18.08.2005 - Anmeldung der 3 Kinder in Essen

02.09.2005 - JA Essen wird per EA-Beschluss durch AG Groß-Gerau zum Pfleger bestellt

29.09.2005 - Anhörung beim AG Groß-Gerau / es wurde nicht das zuständige JA Essen geladen, obwohl Richter am Amtsgericht Spitzer bereits die Anhörung mit den Worten eröffnete: "Wir könnten eigentlich alle gleich wieder nach Hause gehen, weil wir hier nicht zuständig sind!"

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich im Übrigen gemäß §87 KJHG nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort, der in meinem Fall nachweislich in Essen lag! Und zwar von Anfang an!